3. Infoveranstaltung Pflege am 13. November 2014
Eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht wird dadurch vermieden.
Das Bürgerinstitut berät Einzelpersonen, Familien oder Gruppen über
• Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• die Formulierung dieser persönlichen Dokumente
• den rechtlichen Rahmen von Patientenverfügungen
• die evtl. Erforderlichkeit einer weiteren Beratung durch einen Arzt oder Notar
Das Bürgerinstitut unterstützt
• bereits tätige Bevollmächtigte durch Beratung und Hilfe im administrativen Bereich
• im Einzelfall vertreten wir Bevollmächtigte, falls diese/r vorübergehend ihre/
seine Aufgaben (z.B. durch Krankheit) nicht wahrnehmen kann
Das Bürgerinstitut ist behilflich
• bei der Suche nach einem Bevollmächtigten und klären diesen über seine Aufgaben und Pflichten auf
• bei der Änderung oder Ergänzung bestehender Verfügungen
• bei regelmäßiger / jährlicher Prüfung bzw. Anpassung an neue Gegebenheiten oder Gesetzesänderungen