CDU Stadtbezirksverband Frankfurt-Eschersheim

Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße

M116 - Bebauungsplan Nr. 496

Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen.

 

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:

 

1. Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja,  erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.

2. Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?

3. Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?

4. Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht  gibt?

5. Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?

6. Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?

7. Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.

8. Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.

9. Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?