Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9 OF 257/9
1. eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen
2. eine ausreichende Anzahl an
a) Grundschul-Betreuungsplätzen,
b) im U-3-Bereich
c) im Ü-3-Bereich
3. eine ausreichende Anzahl an Ganztagsbetreuungsplätzen
vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen sind.
Begründung:Ab dem Jahr 2026 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kindergartenkinder besteht der Rechtsanspruch bereits.