Unbefriedigende Parkregelung in der Grafenstraße 19 bis 33
Der Magistrat wird beauftragt, die Parkregelung in der Grafenstraße 19-33 im Sinne der Anwohner neu zu regeln und bis zu 7 Parkplätze im Bereich der Grundstückszufahrten neu zu schaffen.
Diese Neuregelung würde weder Fußgänger noch den Durchgangsverkehr benachteiligen, auch sind die betroffenen Flächen auch heute bereits gepflastert. Dies vorausgeschickt wird der Ortsvorsteher gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu organisieren.