Ziehenschule: Erweiterung zur Sechszügigkeit, Abriss und Neubau eines Klassentrakts und der Sporthalle inkl. Auslagerung - vorziehen
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Erweiterung zur Sechszügigkeit mit Abriss und Neubau eines Klassentrakts und der Sporthalle ist im Haushalt vorzuziehen und zügig umzusetzen.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend den Planungsstand Ziehenschule dem Ortsbeirat 9 vorzustellen.