Abfalleimer mit Haube an Bushaltestellen aufstellen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, auf die VGF zuzugehen, um an Bushaltestellen Abfallsammler mit Haube aufstellen zu lassen.
An zahlreichen Bushaltestellen im Ortsbeirat 9 befinden sich an Bushaltestellen Abfallsammler ohne Haube, was dazu führt, dass Abfall von Vögeln entnommen wird und auf dem Boden landet oder vom Wind weggeweht wird.