In der ST 1978 v. 13.11.2020 teilt der Magistrat auf die Bitte des Ortsbeirats 9 v. 24.09.2020 um schnelle, einfache und unbürokratische Bewilligung der Coronahilfen an Vereine und andere lokale Institutionen mit gemeinnütziger Zielsetzung zur Umsetzung der NR 1229/20 mit, städtische Haushaltsrichtlinien seien zwingend zu beachten. Ferner dürften danach die Ortsbeiräte nur die Hälfte ihres Budgets für diese einmaligen Zuwendungen einsetzen.